Steuerberatung
Bei einer Steuerberatung arbeiten neben dem Steuerberater noch andere verschiedene Mitarbeiter, wie zum Beispiel Steuerfachangestellte, Lohnbuchhalter, Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte. Diese haben im Alltag mehrere Aufgaben zu bewältigen, die nachfolgend kurz vorgestellt werden.
Finanzbuchhaltung
Ganz egal, ob ein Gastwirt oder ein Arzt seine Buchführungsunterlagen bei der gewählten Steuerberatung einreicht, anhand dieser wird je nach Umsatz monatlich, vierteljährlich oder jährlich ein individuelles Informationspaket zusammengestellt. Es enthält, Liquiditätsrechnungen, Ertragsrechnungen, Vorjahresvergleich, Vergleichsrechnungen des Geschäftszweigs sowie die steuerlich geforderten Papiere, wie Umsatzsteuervoranmeldung und die Meldung in dem Rahmen des Waren- sowie Dienstleistungsverkehrs in Europa. Wenn man Beziehungen zu einem umfassenden Lieferanten- und Kundenstamm hat, ist es sinnvoll ein Offene-Posten-Programm zu führen, dass in ein Zahlungsverkehrsprogramm mit eingebunden wird. Alternativ zur Buchführung besteht die Möglichkeit, das Finanzbuchhaltungssystem in der eigenen Firma einzurichten. Bei Buchungsfragen kann dann die Steuerkanzlei zur Verfügung stehen.
Personalwirtschaft
Eine Steuerberatung, wie sie bei der Obremba + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB vorgenommen wird, erstellt für das entsprechende Unternehmen die monatlichen Lohn- oder auch Gehaltsabrechnungen mit den nötigen Schecks sowie Überweisungsträgern oder sie erstellt für den beleglosen Datenträgeraustausch die Unterlagen. Von einer Steuerkanzlei werden auch die geforderten Dokumente erstellt, welche von den Sozialversicherungsträgern und Finanzbehörden gefordert werden.
Steuererklärung und Jahresabschluss
Unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben und in Abstimmung mit der jeweiligen Firma wird das Erstellen des Jahresabschlusses mit allen nötigen Steuererklärungen geplant. Nach dem Erstellen dieser vorläufigen Unterlagen werden diese möglichen Änderungen mit dem betroffenen Unternehmen besprochen. Wenn die Steuerbescheide vom Finanzamt eingehen, überprüft diese die Steuerkanzlei. Möglicherweise ist ein Rechtsbehelfsverfahren notwendig.
Steuerplanung
Um frühzeitig Rücklagen zu bilden, gibt eine Steuerberatung dem entsprechenden Unternehmen Informationen über die Steuerzahlungen, welche in den kommenden Jahren zu erwarten sind. Wenn es nötig ist, stellt diese Stundungsanträge. Um Überlegungen zur Steuerersparnis anzuregen, überlässt eine Steuerkanzlei den zu beratenden Firmen Mandantenrundschreiben.
Betriebsprüfung
Nach dem Anordnen einer Betriebsprüfung durch den Sozialversicherungsträger oder das Finanzamt stimmt die Steuerberatung mit dem jeweiligen Unternehmen ab, ob die Prüfung in der Firma selbst, in der Steuerkanzlei oder bei der prüfenden Institution selbst vorgenommen werden soll. Der Steuerberater bereitet die Prüfung vor. Er bespricht mit dem betreffenden Unternehmen vorher abermals die Problembereiche. Dann wird die Prüfung von der Steuerkanzlei so abgewickelt, damit die geprüfte Firma so wenig wie möglich davon merkt.
Investitionsplanung
Eine Steuerberatung berät ein Unternehmen, wenn eine Entscheidung über Leasing- oder Finanzierungsalternativen ansteht. Sie bereitet Unterlagen und Gesprächstermine bei finanzierenden Banken vor und begleitet die zu beratende Firma auf Wunsch zu Gesprächen mit den Kreditinstituten. Bei geplanten Investitionen im gewerblichen Bereich unterstützt der Steuerberater das Unternehmen mit Planungsrechnungen.
Von der Existenzgründung bis zur Aufgabe
Im Bereich der Firmengründung begleitet die Steuerkanzlei Unternehmen mit Finanzierungsmodellen, Investitions- und Planungsrechnungen. Zudem berät sie beim Aufnehmen von Partnern oder beim Aussteigen aus einer Firma und bei der Unternehmensumwandlung. Auch steht ein Steuerberatungsteam beratend zur Seite, wenn eine Firma aufgelöst oder verkauft werden soll.